Partizipation / Beteiligung / Beschwerde

Wir haben im Bereich der Jugendhilfe eigene Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte.

Zusammengefasst stehen im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit und unserer Planungen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ihre Rechte sind uns genauso wichtig, wie die der Erwachsenen. Partizipation bedeutet für uns die möglichst frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in sie betreffende Entscheidungsprozesse. Sie sollen lernen und das Recht bekommen, ihre Meinung frei zu äußern und sicher sein, dass diese entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt und in möglichst viele Entscheidungen mit einbezogen wird. Daher fördern wir sie insbesondere hinsichtlich

  • der Bildung einer eigenen Meinung
  • der Stärkung ihres Selbstbewusstseins
  • Möglichkeiten der Konfliktbewältigung
  • der Verantwortungsübernahme für ihre Entscheidungen
  • des Tolerierens anderer Meinungen und Standpunkte
  • der kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt
  • der fairen Austragung von Meinungsverschiedenheiten

Nicht nur dem gesetzlichen Auftrag des § 8.2 SGB VIII verpflichtet, arbeiten wir mit einer externen, ehrenamtlichen Ombudsperson. Sie begleitet den pädagogischen Alltag unserer Kinder und Jugendlichen als Ansprechpartnerin unter dem Aspekt der Beschwerderechte und Partizipation.