Sozialpädagogischer Trainingskurs (STK) als richterliche Weisung gem. § 10 JGG

Das Angebot der sozialen Trainingskurse richtet sich im Wesentlichen an Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 - 17 Jahren, ist aber auch für Heranwachsende (18 - 21 Jahre) offen, die sich wegen strafbarer Handlungen vor dem Jugendgericht verantworten müssen.

Von diesen jungen Menschen kommen vorrangig solche in Frage, bei denen als Gründe für ihre Straftaten überwiegend Sozialisationsdefizite festzustellen sind. Diese Defizite müssen einerseits so erheblich sein, dass erneute Straftaten zu erwarten sind, dürfen andererseits aber nicht so schwerwiegend sein, dass das Instrumentarium der STK von vornherein nicht ausreichend erscheint, um die vorhandenen Defizite aufzuarbeiten.

Nicht Art und Anzahl der verübten Straftaten sind ausschlaggebendes Kriterium für die Teilnahme am STK, sondern vielmehr die Bereitschaft der Jugendlichen und Heranwachsenden zur Teilnahme.

Der Sozialpädagogischer Trainingskurs als richterliche Weisung gem. § 10 JGG wird über einen Zeitraum von 12 Wochen einmal wöchentlich für jeweils ca. 2 Stunden durchgeführt und behandelt Themen, die in aller Regel mit den verübten Straftaten im Zusammenhang stehen: Schule/Beruf, Drogen/Alkohol, Gewalt, Liebe/Sexualität, persönliche Zukunft/-ängste, Ehre-Beleidigungen-"Anmache", u.a.m.