Begleiteter Umgang ist wichtig

Der Begleitete Umgang ist wichtig und dient dem Recht des Kindes auf Kontakt mit Bezugspersonen und ermöglicht, dass sich Kinder und Eltern treffen können. Darüber hinaus beinhaltet der Begleitende Umgang die Wiederherstellung, die Unterstützung und die Förderung von Beziehung zu jedem Elternteil, mit dem aktuell kein Kontakt besteht.

Die Zielsetzung orientiert sich dabei primär am Wohl und an der Perspektive des Kindes. Wir bieten die Eltern - Kind - Kontakte bedarfsorientiert sowohl im geschützten Rahmen unserer Einrichtung, als auch außerhalb an.

Dieses Angebot ist eine rechtlich kodifizierte und zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe. Die Arbeitsaufträge der Umgangsbegleitung können unterstützend, begleitend (im engeren Sinne) oder beaufsichtigend (bei einer Akutgefährdung) formuliert werden.

Für Fragen steht Frau Mechtild Schnieder gern zur Verfügung.